Hostorganisation. Ein Dritter in den Vereinigten Staaten, der im Auftrag eines benannten Sponsors Trainings- und/oder Praktikumsprogramme gemäß einer ausgeführten schriftlichen Vereinbarung zwischen den beiden Parteien durchführt. (4) Vollzeit in einem Studentenpraktikumsprogramm engagiert, das von einer postsekundär akkreditierten akademischen Einrichtung durchgeführt wird. (B) eine Beschreibung des akademischen Ausbildungsprogramms, einschließlich seines Standorts, name und Anschrift des Ausbildungsleiters, der Anzahl der Wochenstunden und der Ausbildungstermine; (b) Ein Austauschbesucher, der eine unberechtigte Beschäftigung ausführt, gilt als Verstoß gegen seinen Programmstatus und unterliegt der Kündigung als Teilnehmer an einem Austauschbesucherprogramm. i) in direktem Zusammenhang mit den Zielen des Austauschbesucherprogramms stehen; (6) Ein Personalausweis, der den Namen des Austauschschülers, die Unterkunftsadresse und Telefonnummern der Gastfamilie (Festnetz und Mobilfunk), den Namen und die Hauptstelle des Sponsors sowie die Notrufnummern des örtlichen Koordinators und Gebietsvertreters (Festnetz- und Mobilfunkanbieter), die Telefonnummer des Amtes für Benennung und das gebührenfreie Notrufnummerdes des Sekundarschulstudiums auflistet. Der Personalausweis muss auch den Namen des Krankenversicherers und die Versicherungsnummer enthalten. Solche Karten müssen korrigiert, neu gedruckt und dem Kursteilnehmer neu ausgestellt werden, wenn Änderungen der Kontaktinformationen aufgrund einer Änderung der Vermittlung des Schülers auftreten. (2) Sponsoren dürfen Ausbildungs- und Praktikumsprogramme nur in der Berufsgruppe oder den Berufsgruppen anbieten, für die sie von der Hauptabteilung als Sponsoren bestimmt wurden. Die Abteilung kann Ausbildungs- und Praktikumsprogramme in einer der folgenden Berufsgruppen festlegen: (4) Die Aufnahmeorganisationen halten sich an alle von den Sponsoren festgelegten Programmregeln und -vorschriften, einschließlich des Abschlusses aller obligatorischen Programmbewertungen. i) Wirkung der Aussetzung, des Widerrufs oder der Verweigerung der Umbenennung. Ein Sponsor, gegen den eine Anordnung zur Aussetzung, zum Widerruf oder zur Verweigerung der Umbenennung wirksam wurde, kann danach kein Zertifikat für die Berechtigung für den Exchange Visitor (J-1) Status (Form Blatt DS-2019) ausstellen oder sein Programm bewerben, rekrutieren oder anderweitig bewerben. Unter keinen Umständen darf der Sponsor die Einreise eines Austauschbesuchers in die Vereinigten Staaten erleichtern. Eine Anordnung der Aussetzung, des Widerrufs oder der Verweigerung der Umbenennung wird die rechtliche oder finanzielle Verantwortung des Sponsors in keiner Weise auf bestehende Programmbewerber oder Teilnehmer beschränken oder einschränken.
(2) Überprüfung und Überprüfung von Dritten, die außerhalb der Vereinigten Staaten tätig sind. Sponsoren müssen feststellen, dass Dritte, die außerhalb der Vereinigten Staaten tätig sind, rechtmäßige Personen im Kontext ihres Heimatlandes sind. Für Dritte, die als Unternehmen tätig sind, müssen Sponsoren entsprechende Dokumente aus dem Heimatland, wie z. B. eine Unternehmensregistrierung oder -zertifizierung, einholen. Diese Unterlagen aus dem Heimatland müssen eine englischsprachige Übersetzung für alle in einer Fremdsprache eingereichten Geschäftsregistrierungs- oder Zertifizierungsdokumente enthalten.