Als rechtliche Folge besteht der erste Schritt darin, den Vertrag an die veränderten Umstände anzupassen. Ist eine solche Vertragsanpassung (z.B. spätere Lieferung) nicht möglich oder kann nicht von einer oder beiden Vertragsparteien vernünftigerweise erwartet werden, dass sie akzeptiert wird, so ist der zweite Schritt der Widerruf des Vertrages nach Abs. 313 Abs. 3 BGB. Ob von den Vertragsparteien vernünftigerweise erwartet werden kann, dass sie die Anpassung des Vertrages akzeptieren, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, da Section 313 Absatz 3 bGB für eine Vielzahl von Extremfällen geschaffen wurde. Der Kläger war seit dem 1. Juli 2014 bei der Beklagten als Reinigungskraft beschäftigt. Am 15. Februar 2016 schloss sie in ihrem Privathaus einen schriftlichen Kündigungsvertrag. Nach dem Kündigungsvertrag würde die Anstellung mit sofortiger Wirkung ohne Abfindung gekündigt.
Die Umstände, unter denen die Vereinbarung geschlossen wurde, sind umstritten. Die Klägerin erklärte, dass sie an dem Tag, an dem die Vereinbarung geschlossen wurde, krank war und dass sie den Vertrag unter dem Einfluss von Medikamenten unterzeichnete. Nach Angaben der Beklagten hat die Klägerin selbst am Morgen des Tages telefonisch den Abschluss eines Kündigungsvertrages beantragt. Der Kläger beanstandete die Kündigungsvereinbarung wegen Missverständnissen, vorsätzlicher Täuschung und rechtswidriger Drohungen und zog sie alternativ zurück. In ihrer Klage beantragte sie, dass festgestellt werde, dass ihre Beschäftigung nicht aufgrund des Kündigungsvertrags enden dürfe. Das Arbeitsgericht Celle wies den Fall ab. Die Gegenbeschwerde beim Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen eingelegte Beschwerde wurde abgewiesen. Die einseitige Ausstiegsklausel wegen höherer Gewalt ist ein Sonderfall. In einem solchen Fall behält sich eine Vertragspartei das Recht vor, wegen höherer Gewalt zurückzutreten, und räumt der anderen Partei dieses Recht nicht ein.
Ist eine solche Klausel in einem Einzelvertrag vereinbart, so ist die einzige Einschränkung der Grundsatz des “guten Glaubens” nach Section 242 BGB. Tatsächlich steht das Gericht in Köln im Einklang mit den Landgerichten Berlin (Urteil vom 30. Juni 2016, Docket Nr. 52 O 340/15) und Karlsruhe (Urteil vom 25. Mai 2016, Docket Nr. 18 O 7/16); Letzteregehen sogar noch weiter und verlangen, dass die Widerrufserklärung nach Demklick auf den “Kauf”-Button abgegeben wird. Online-Shop-Anbieter und Ihr Vertragspartner: Sind die Waren zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft, können Sie nach den gesetzlichen Bestimmungen zunächst nachträgliche Leistungen verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind Sie nach eigenem Ermessen berechtigt, entweder den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen. Ein rechtskonformes Design, das tatsächlich zum Ablauf des Widerrufsrechts führt, ist technisch ohne weiteres möglich.
[Möglichkeiten schließen] eine stärkere Betonung des Umstands ein, dass die Aktivierung des Buttons “Jetzt kaufen” nicht nur zu einem Vertrag führt, der Zahlungsverpflichtungen festlegt, sondern auch in den Verzicht auf ein bestehendes Widerrufsrecht durch die Zustimmung zur sofortigen Vollstreckung. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KUKUZI UG, Humboldtstraße 13, 40723 Hilden, Deutschland, Telefonnummer: +49 (0) 1525 579 7583, E-Mail-Adresse: info@kukuzioliveoil.com) mit einer eindeutigen Erklärung (z.B.