Gestern wurde mit der Gewerkschaft für Zeitarbeit (VGZ), die die Arbeitgeberseite vertritt, eine neue Lohnvereinbarung für den deutschen Zeitarbeitssektor geschlossen, die sich mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund über die neuen Tarife verständigt. Auch BZA, iGZ und der DGB-Verhandlungsverband haben eine Vereinbarung über Mindestlöhne für Ost- und Westdeutschland geschlossen, die auf Eis gelegt wurde und nur in Kraft tritt, wenn sie für allgemeinverbindlich erklärt wird (siehe Abschnitt 2.1). Die Bedeutung der Leiharbeit nimmt weiter zu. Sowohl die Zahl der Agenturen als auch die Zahl der Leiharbeitnehmer ist seit 2004 gestiegen. Die Gleichbehandlungsklausel des Zeitarbeitsgesetzes, die den entsprechenden Rechtsrahmen bildet, hat zu einer landesweiten Abdeckung der Leiharbeit durch drei konkurrierende Tarifverträge geführt. Die Vereinbarungen haben es den Agenturen ermöglicht, von der Gleichbehandlungsklausel abzuweichen. Die genaue Deckungsquote ist nicht bekannt, aber es wird davon ausgegangen, dass bei den drei oben genannten Vereinbarungen die Deckungsquote bei nahezu 100 % liegt. Arbeitsverträge in Agenturen, die nicht zu einem der drei Arbeitgeberverbände gehören, beziehen sich in der Regel auf einen der drei oben genannten Tarifverträge, um die Gleichbehandlungspflicht zu umgehen. Der Herbst ist die geschäftigste Zeit für Verhandlungen über neue Tarifverträge in Finnland. Denn der Jahreswechsel (Ende oder Anfang des Jahres) ist ein typischer Zeitpunkt für den Beginn neuer Tarifverträge. Traditionell beginnt die Verhandlungsrunde mit dem Tarifvertrag für den Technologiesektor (einschließlich der Metallverarbeitung), der in gewissem Maße als tempolische Vereinbarung für andere Sektoren dient. Die im Rahmen des dreigliedrigen Wettbewerbspakts 2016 ausgehandelten Tarifverträge wurden nur auf ein Jahr statt der bisher üblichen zwei oder drei Jahre festgesetzt.
In den Verhandlungen von 2017 bis 2018 scheinen wieder zwei oder drei Jahre der Standard zu sein. Die unfreiwillige Teilzeitarbeit hat in Finnland in den letzten sechs Jahren erheblich zugenommen. Der Anstieg scheint vor allem den Dienstleistungssektor betroffen zu haben und wird durch Entwicklungen wie den schrittweisen Abbau von Vorschriften über die Öffnungszeiten im Einzelhandel und im Schönheitssektor beeinflusst. Die Beschränkungen der Öffnungszeiten wurden im Januar 2016 ganz aufgehoben. Die Gehälter werden in drei Schritten um 8 % steigen, einschließlich einer Sozialleistungskomponente von 240 € über die 33-monatige Vertragslaufzeit.