Forschungsmitarbeiter sind Beamte, und ihr Tarifvertrag sieht eine jährliche Sonderzahlung vor. Dies ersetzt den früheren bezahlten Urlaub und Weihnachtsgeld. Sie beträgt je nach Gehaltsband und Erfahrungsstufe zwischen 33 % und 60 % ihres durchschnittlichen Monatsgehalts. Es gibt auch Unterschiede zwischen den alten und neuen Bundesländern. Zusätzliche Leistungen werden auch an wissenschaftliche Mitarbeiter gezahlt, z.B. wenn sie besonders erfolgreich mit dem Erwerb von Drittmitteln sind. Allerdings sind diese Zusatzzahlungen in einigen Bundesländern nicht so üblich. Lediglich die TV-H-Vereinbarung sieht ein Kindergeld vor – ein Überbleibsel aus dem Bundesbeschäftigtentarif BAT, der nun durch TVoeD und TV-L ersetzt wurde. Innerhalb jeder Lohngruppe wird zwischen den Fürden jeweiligen Berufserfahrungsstufen unterschieden. Seit 2018 gelten für alle Tarifverträge sechs Erfahrungsstufen mit zunehmender Zeit auf jeder Ebene. Erfahrungsstufe 1 ist Anfängern in der jeweiligen Lohngruppe vorbehalten. Die Forscher erreichen nach nur einem Jahr Stufe 2, aber dieser Zeitraum muss innerhalb eines einzigen Arbeitsvertrags liegen. Auf der anderen Seite braucht die Forscher zehn Jahre, um Level 5 zu erreichen.
Der Elternurlaub wird jedoch nicht berücksichtigt. Mitarbeiter, die eine Pause von ihrer Forschungsarbeit einlegen, um sich um ein neugeborenes Kind zu kümmern, können diese Zeit nicht für sich beanspruchen, wenn sie auf die nächste Erfahrungsstufe wechseln. Wenn ein Forscher mehrere Jahre nicht mehr arbeitet oder für einen nichtöffentlichen Arbeitgeber arbeitet, kann er sogar in eine niedrigere Kategorie versetzt werden und folglich mit einer Gehaltskürzung rechnen müssen. In den Tarifverträgen wird davon als “verheerende Unterbrechungen” bezeichnet. TVöD VKA (Gemeinden) und TVöD BundVergütung erhöhen sich in 3 Schritten. Individuelle Erhöhungsbeträge pro Vergütungsgruppe und Stufe:01.03.2018: mindestens 2,85% (64,44 €), durchschnittlich 3,19%, maximal 5,70%.01.04.2019: mindestens 2,81% (71,00 €), Durchschnitt 3,09%, Maximal 5.3901.03.2020: mindestens 0,96% (22,78 €), durchschnittlich 1,06%, maximal 1,81 Die Gehälter von Doktoranden basieren auf dem Bundestarifvertrag (Tarif der Länder oder TV-L). Innerhalb der TV-L gibt es mehrere Bezahlstufen (Entgeltgruppe), aber Doktoranden werden in der Regel auf der Ebene TV-L E13 bezahlt. Innerhalb dieser Ebene gibt es drei Faktoren, die das tatsächliche Gehalt des Studenten bestimmen. Die erste ist die Gehaltsstufe (Stufe), die auf der Anzahl der Jahre Erfahrung basiert, die Sie haben. Die meisten Doktoranden beginnen mit Stufe 1 und durchlaufen die Noten, wenn sie Jahre des Dienstalters erwerben.
Der nächste Faktor ist die Arbeitszeit (50%, 67%, 75% oder 100%) und den endgültigen Faktor, in welchem Bundesland sich die Universität befindet. Die Gehaltsrechner für jeden Staat finden Sie hier. Zum Beispiel beträgt die Gehaltsspanne für einen Doktoranden 3.438,27 bis 4.962,10 €, während die Spanne für einen 67%igen Doktoranden 2.303,65 bis 3.324,61 € beträgt.